RÜCKGABERECHT
WIDERRUF- UND RÜCKGABERECHT
WAS IST BEI TRANSPORTSCHÄDEN ZU TUN?
KOSTENLOSER TAUSCH BEI FEHLERHAFTER WARE
Wir gehen nicht davon aus, aber sollte es einmal vorkommen beachten Sie bitte, dass kein fehlerhaftes Material verlegt wird. Gerechtfertigt beanstandete Waren werden von uns innerhalb einer angemessenen Frist natürlich kostenlos ausgetauscht. Eine nachträgliche Vergütung für bereits schadhaft verlegte Böden müssen wir leider ausdrücklich ausschließen. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall so rasch wie möglich mit uns Kontakt auf. Und bitte beachten Sie, dass bei 2. Wahl Böden (z.B. Secunda von Weitzer Parkett) Retournahmen ausgeschlossen sind. Es wird bei diesen Böden auch keine Gewährleistung seitens Hersteller übernommen.
Weitere ausführliche rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGBs.